Tübingen, der 25. Oktober 2017
Nachdem am vergangenen Donnerstag von der Staatsanwaltschaft noch dementiert wurde, es seien andere Wohnprojekte als die Schellingstraße 6 videoüberwacht worden, wurde am Samstag, 21.10. gegenüber dem Tagblatt zugegeben, dass auch die Ludwigstraße 15 im vergangenen Jahr nach geltendem Recht rechtswidrig überwacht wurde. Wie auch in der Schellingstraße wurde die Überwachungsmaßnahme ohne die anschließende verpflichtende Informierung der von der Überwachung Betroffenen und wahrscheinlich ohne richterlichen Beschluss vorgenommen.
Wir, die Bewohner*innen der Lu15, sind wütend, aber es wäre schlichtweg gelogen, wir wären vom skrupellosen Verhalten der Polizei überrascht. Traurigerweise war uns als Bewohner*innen nach dem Bekanntwerden der Überwachung der Schellingstraße klar, dass auch wir, die Lu15, Ziel polizeilich-repressiver Überwachungsmaßnahmen sein könnten. Für uns bestätigt sich nur ein lang gehegter Verdacht.
In unseren Augen stellt die Überwachung der Tübinger Wohnprojekte einen Angriff des Staates auf selbstverwaltetes Wohnen, aber auch auf linken Aktivismus an sich dar.
Was der Staatsschutz dabei ignoriert, ist, dass durch sein eigenes rechtswidriges Vorgehen die ganze Überwachungsmaßnahme zur Farce wird. Denn in dem Moment, in dem ein Staat seine eigenen Regeln missachtet, um Menschen zu überwachen, denen grundlos unterstellt wird, sich nicht an diese Regeln zu halten, verliert dieser Staat seine Glaubwürdigkeit.
Es scheint möglich, dass die Strafverfolgung nur als Vorwand vorgeschoben wurde, um Orte von linker Gegenkultur präventiv auszuspionieren, da von „unseren Freund*innen und Helfer*innen“ – auf welcher Rechtsgrundlage auch immer – angenommen wird, dass dort in der Zukunft möglicherweise Straftaten begangen werden könnten. Anscheinend wird angenommen, dass Autos nur von Menschen angezündet werden, die in Wohnprojekten wohnen, oder (noch schlimmer), dass Menschen, die in Wohnprojekten wohnen, prinzipiell Autos anzünden. Hier tritt der Staat seinen eigenen Grundsatz der Unschuldsvermutung mit Füßen. Paradoxerweise werden zum Schutze der Verfassung die in der Verfassung „garantierten“ Rechte gerne wiederholt außer Kraft gesetzt.
Der illegitime Charakter der Überwachung tritt auch dadurch offensichtlich zu Tage, dass nicht nur die Bewohner*innen des Projekts überwacht wurden, sondern viele weitere Personen als Kollateralschaden mitbetroffen sind: Dies sind sowohl die Nutzer*innen der sozialen Angebote unseres Projekts, wie zum Beispiel des Umsonst-Ladens oder des Foodsharing-Verteilers, als auch am Projekt völlig unbeteiligte Personen, die an der Bushaltestelle „Sternplatz“ auf den Bus warten. Betroffen ist somit das gesamte Viertel, Menschen, die gerne abends einkaufen, Gäste des Top10 und des Pausenhofs, ja alle, die es wagen, nach 22:00 einen Fuß vor die Tür zu setzen.
Aufgrund des bisherigen verlogenen und intransparenten Vorgehens seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft schenken wir den bislang gemachten Angaben dieser Institutionen keinerlei Vertrauen. Wer garantiert uns, dass wir „nur“ 25 Tage überwacht wurden? Dass „nur“ nachts gefilmt wurde? Dass die Aufnahmen nicht ausgewertet wurden? Dass sie angeblich sogar gelöscht wurden? Und vor allem: wer garantiert uns, dass das nicht wieder passiert? Dass es nicht im Moment passiert?
Und das Rad dreht sich weiter. Was letztes Jahr noch illegal an den Tübinger Wohnprojekten ausprobiert wurde, wird nächstes Jahr für alle zur bitteren Realität. Mit dem Inkrafttreten der neuen „Anti-Terror“-Gesetze, welche eine Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung von Verhaltensmuster- und Gesichtserkennungssoftware, einer Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung (präventiv, also ohne Verdacht, auch bei Allgemeinkriminalität, z.B. Körperverletzung), und die Einführung des Staatstrojaners zur Auslesung von WhatsApp und anderen Messenger-Diensten (auch präventiv) vorsehen, wird legalisiert, was heute noch illegal ist. Dies wird z.B. vom Landesdatenschutzbeauftragten als verfassungswidrig kritisiert.
Auch wenn von staatlicher Seite keine Konsequenzen für das Fehlverhalten von Staatsanwaltschaft und Polizei zu erwarten sind, stehen wir geschlossen und solidarisch zusammen und werden unsere eigenen Konsequenzen daraus ziehen.